Urteile Mediation
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Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht
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Zahlungsanspruch eines Rechtsanwalts aus Mediationsvertrag, AG Lübeck NJW 2007, S. 3789
 
Die Leitsätze der Entscheidung lauten:

  1. Die Sorgfaltspflichten eines eine Partei vertretenden Rechtsanwalts, eine zutreffende Berechnung eines Unterhaltsanspruchs vorzunehmen, treffen einen Rechtsanwalt, der als Mediator tätig wird, nicht in gleicher Weise.
  2. Ein bestimmtes Ergebnis ist aus einem Mediationsvertrag nicht geschuldet.

 
Der von den Parteien als Anwaltmediator beauftragte Rechtsanwalt hatte Steuerbescheide des Beklagten erhalten, anhand deren mögliche Unterhaltsansprüche errechnet werden sollten. Nach einer Mediationssitzung, in der auch über die vom Mediator erstellte Unteraltsberechnung verhandelt wurde, hielt der Mediator seine Rechtsauffassung bezüglich des zu zahlenden Unterhalts fest. Die von ihm ermittelte Höhe des Unterhalts stellte sich als zu hoch heraus. Der Beklagte lehnte daraufhin die Zahlung des von ihm geschuldeten Honorars ab. Der Anwaltmediator sei beauftragt worden, „weil die Parteien in den verschiedenen Fragen auch Rechtsrat haben wollten.“ Der Mediator habe den Mediationsvertrag schlecht erfüllt.

Das Gericht hielt eine Vergütungshöhe von EUR 150,-/Stunde für üblich. Der Beklagte könne sich nicht wegen einer möglicherweise mangelhaften Dienstleistung auf den Einwand der Schlechterfüllung berufen, weil  der Dienstvertrag keine Gewährleistung kenne, BGH NJW 2004, S. 817/18. Auch im Falle der Kündigung des Mediationsvertrages sei die Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber kündigte das Dienstverhältnis auf Grund eines vertragswidrigen Verhaltens und die bisherigen Leistungen hätten infolge der Kündigung für den Auftraggeber kein Interesse mehr. Ziel eines Mediationsverfahrens sei, widerstreitende Parteien miteinander ins Gespräch zu bringen. Ein bestimmtes Ergebnis oder überhaupt ein Ergebnis sei nicht geschuldet.

 

 

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